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 SCHULUNGEN
Ausbildung FeV § 68
Ausbildung BGV A1
KITA
Schulen

SCHULEN

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Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (8 Doppelstunden):
Die Aus- und Fortbildung richtet sich nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Grundsätze der Prävention" - BGV A1. Der Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 Doppelstunden), wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert.

Aus dem Inhalt der Ausbildung (BGV A1)

* Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
* Rechtsgrundlagen der Ersten Hilfe
* Prüfen der Vitalfunktionen / Störungen des Bewusstseins
* Störungen von Atmung und Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall...)
* Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
* Bauchverletzungen / Wunden / bedrohliche Blutungen/Schock
* Verbrennungen / thermische Schäden
* Vergiftungen / Verätzungen
* Unfälle durch elektrischen Strom
* Frühdefibrillation in der betrieblichen ersten Hilfe

Die Kosten der Lehrgänge für die Aus- und Fortbildungen Ihrer betrieblichen Ersthelfer werden von den Unfallversicherungsträgern (UKV) oder Berufsgenossenschaften (BG) auf Antrag übernommen. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir gerne für Sie.
Nehmen Sie bei Interesse einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Weitergehende Fragen oder Infos. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.