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Buchhalterisches
„Alle“ Mitarbeiter der Gesellschaft für
Notfallmedizin sind selbständige Gewerbetreibende
gem. § 84 HGB. Rechnungsstellung und Einkauf im Namen und der
Firmierung „Gesellschaft für Notfallmedizin“ haben ausschließlich den Absender
32816 Schieder Auf der Mühlenbreite 23.
Jedwede
Bestellung und Rechnungsstellung auch Rechnungen an Kunden die, die Firmierung
„Gesellschaft für Notfallmedizin“ im Logo haben oder einen anderen Absender
sind nicht Rechtens und müssen mit dem jeweiligen Mitarbeiter und seiner „Steuernummer“
unter der Adresse des jeweiligen Mitarbeiters abgerechnet werden. (Siehe
Standorte)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Gesellschaft für Notfallmedizin (Müller, Ahlborn GbR) 32816
Schieder, Auf der Mühlenbreite 23
1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes
vereinbart ist.
2. Vertragsabschluss. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge
werden durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung verbindlich.
Mit Veröffentlichung neuer Preise und Preislisten werden alte
Preise einschließlich Sonderangeboten und - Vereinbarungen
ungültig.
3. Lieferung
Teillieferungen sind möglich. Bei Überschreitung einer
vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht besteht erst
nach Ablauf der Nachfrist. Ersatzansprüche des Käufers wegen
Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind –soweit gesetzlich
zulässig– ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt
sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Ab 70,- € Netto-Warenwert erfolgt die
Lieferung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Die Wahl
des Versandweges und der Versandart erfolgt durch die Gesellschaft
für Notfallmedizin nach bestem Ermessen. Alle Sendungen werden auf
Gefahr des Käufers verschickt, auch im Falle frachtfreier
Lieferung. Auf Wunsch kann eine Transport-Versicherung auf Kosten des
Käufers abgeschlossen werden, bei Versand hochwertiger
medizintechnischer Geräte muss diese zu Lasten des Käufers
abgeschlossen werden.
4. Haftung
Bei Vertragsverletzung durch uns oder durch unsere
Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit für den zum Zeitpunkt des Vertrags-Abschlusses
voraussehbaren Schaden.
5. Preise
Es werden immer die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise
in Rechnung gestellt. Mindestbestellwert ist 40 € pro Bestellung. Unsere Preise gelten ab Lager Schieder
inklusive der Kosten der Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Wir behalten
uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften
entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
6. Rücksendungen
Rücksendungen an die Gesellschaft für Notfallmedizin werden
grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders verschickt.
Die Rücksendung ordnungsgemäß gelieferter Ware ist nur
in Ausnahmefällen (innerhalb 10 Tagen) möglich und bedarf
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7. Gewährleistung bei Mängeln
Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des
Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die von der
Gesellschaft für Notfallmedizin gelieferte Ware auf Ihre Eignung
und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur
anerkannt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach
ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig
untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene
Mängel sofort nach Entdeckung, schriftlich mitteilt.
Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet
oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen
rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung
liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten
wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des
Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht
möglich sein, misslingen oder von uns nicht in angemessener Frist
erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet.
Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich
zulässig – ausgeschlossen. Für professionelle Anwender
ist die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben Eigentum der Gesellschaft
für Notfallmedizin, solange wir aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der
Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines
ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu
verarbeiten und zu veräußern. Außergewöhnliche
Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignung
etc. sind jedoch unzulässig. Mit der Annahme der Ware tritt der
Käufer seine Forderungen, die ihm aus der
Weiterveräußerung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum
oder Miteigentum stehenden Ware bis zur völligen Bezahlung unserer
Forderungen, jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes unserer
Ware, an uns ab. Dem Käufer ist die Einziehung der uns
abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen hat
der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen
und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die
in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns
abgetretenen Forderungen, sind vom Käufer unverzüglich
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen
unsere Forderungen an den Käufer um insgesamt mehr als 20%, so
sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe, bzw.
Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch,
dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.)
der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden
Aufstellung vorweist.
9. Zahlung
Zahlungsverpflichtungen gelten erst als erfüllt, wenn wir
über den Gegenwert unserer Forderungen endgültig
verfügen können. Unsere Rechnungen sind netto zahlbar
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Es gilt das Datum des
Zahlungseinganges. Erstaufträge von Privatkunden sind
grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme zahlbar. Lieferung
erfolgt nach Zahlungseingang. Bei Zielüberschreitungen sind wir
berechtigt Verzugs-Zinsen in Höhe von mindestens 2% über dem
jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
10 .Preiserhöhungen
Eintretende Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen uns, diese
ohne Ankündigung in Ansatz zu bringen. Bei Handelsware die aus dem
Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann
angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum Euro
zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um
mehr als 5% schwankt. Soweit sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene
Kosten aus für uns nicht zu vertretenen Gründen, zum Beispiel
durch gestiegene Rohstoffpreise, nachweisbar und wesentlich (mehr als 5
Prozent) erhöhen, verpflichten sich die Parteien, nach den
Grundsätzen von Treu und Glauben eine angemessene Preiskorrektur
zu vereinbaren.
11. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche, jegliche Lieferung an den Käufer
einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 32816
Schieder-Schwalenberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Detmold. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
13. Datenschutzklausel
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den
Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundes-Datenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.
14. Schlussbestimmungen & Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich,
den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck
gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche
gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene
Lücke aufweist. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese
Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15. Gültigkeit vorheriger AGB
Mit Veröffentlichung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
Detmold, im Dezember 2007
Gesonderte AGBs für Dienstleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
„Dienstleistung“ (Unterrichte) der Gesellschaft für
Notfallmedizin
I. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, für den Bereich der
Dienstleistung (Unterricht).
II. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.
B. Unterlagen, Schriftstücke, Zeichnungen, Bilder etc., behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen
dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
III. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise.
2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Die im Angebot/Rechnung geltenden Preise sind Nettopreise und
zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese
wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind
Schulungsgebühren die nach § 21Umsatzsteuerbefreiung von uns
als ausdrücklich in der Rechnung so ausgewiesen werden.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14
Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Einer Mahnung bedarf es
nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der
Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltungmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
IV. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung unverzüglich
zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer
unverzüglich mitzuteilen. Bei Dienstleistungen, wo der
Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der
Sprachform, ansonsten gilt die Dienstleistung nach Lehrgangsende als
vertragsgerecht ausgeführt.
V. Arbeitszeiten
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.
2. Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet,
jede angefangene Stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu
vergüten.
3. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit
kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt,
die vereinbarte Auftragssumme einzufordern.
4. Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.
VI. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VII. Gefahrübergang
1. Wird von Auftraggeberseite eine unzureichende technische
Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation
bereitgestellt, übernimmt die Gesellschaft für Notfallmedizin
keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung.
2. Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind
berechtigt, die angebotene Dienstleistung ab zu brechen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der
Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht
ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
VIIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene
Kaufleute sind, ist Detmold Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser
Geschäftssitz ist Erfüllungsort.
XII. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Schieder Januar 2010
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