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AGB

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Buchhalterisches

„Alle“ Mitarbeiter der Gesellschaft für Notfallmedizin sind selbständige Gewerbetreibende gem.  § 84 HGB.  Rechnungsstellung und Einkauf im Namen und der Firmierung „Gesellschaft für Notfallmedizin“ haben ausschließlich den Absender 32816 Schieder Auf der Mühlenbreite 23.

Jedwede Bestellung und Rechnungsstellung auch Rechnungen an Kunden die, die Firmierung „Gesellschaft für Notfallmedizin“ im Logo haben oder einen anderen Absender sind nicht Rechtens und müssen mit dem jeweiligen Mitarbeiter und seiner „Steuernummer“ unter der Adresse des jeweiligen Mitarbeiters abgerechnet werden. (Siehe Standorte)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft für Notfallmedizin (Müller, Ahlborn GbR) 32816 Schieder, Auf der Mühlenbreite 23
1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Vertragsabschluss. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung verbindlich. Mit Veröffentlichung neuer Preise und Preislisten werden alte Preise einschließlich Sonderangeboten und - Vereinbarungen ungültig.
3. Lieferung
Teillieferungen sind möglich. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht besteht erst nach Ablauf der Nachfrist. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind –soweit gesetzlich zulässig– ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ab 70,- € Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch die Gesellschaft für Notfallmedizin nach bestem Ermessen. Alle Sendungen werden auf Gefahr des Käufers verschickt, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch kann eine Transport-Versicherung auf Kosten des Käufers abgeschlossen werden, bei Versand hochwertiger medizintechnischer Geräte muss diese zu Lasten des Käufers abgeschlossen werden.
4. Haftung
Bei Vertragsverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für den zum Zeitpunkt des Vertrags-Abschlusses voraussehbaren Schaden.
5. Preise
Es werden immer die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Mindestbestellwert ist 40 € pro Bestellung. Unsere Preise gelten ab Lager Schieder inklusive der Kosten der Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
6. Rücksendungen
Rücksendungen an die Gesellschaft für Notfallmedizin werden grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders verschickt. Die Rücksendung ordnungsgemäß gelieferter Ware ist nur in Ausnahmefällen (innerhalb 10 Tagen) möglich und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7. Gewährleistung bei Mängeln
Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die von der Gesellschaft für Notfallmedizin gelieferte Ware auf Ihre Eignung und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung, schriftlich mitteilt. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für professionelle Anwender ist die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben Eigentum der Gesellschaft für Notfallmedizin, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignung etc. sind jedoch unzulässig. Mit der Annahme der Ware tritt der Käufer seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes unserer Ware, an uns ab. Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen, sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unsere Forderungen an den Käufer um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe, bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung vorweist.
9. Zahlung
Zahlungsverpflichtungen gelten erst als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderungen endgültig verfügen können. Unsere Rechnungen sind netto zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges. Erstaufträge von Privatkunden sind grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme zahlbar. Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt Verzugs-Zinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
10 .Preiserhöhungen
Eintretende Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen uns, diese ohne Ankündigung in Ansatz zu bringen. Bei Handelsware die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum Euro zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt. Soweit sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Kosten aus für uns nicht zu vertretenen Gründen, zum Beispiel durch gestiegene Rohstoffpreise, nachweisbar und wesentlich (mehr als 5 Prozent) erhöhen, verpflichten sich die Parteien, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine angemessene Preiskorrektur zu vereinbaren.
11. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 32816 Schieder-Schwalenberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Detmold. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
13. Datenschutzklausel
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes-Datenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.
14. Schlussbestimmungen & Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15. Gültigkeit vorheriger AGB
Mit Veröffentlichung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
Detmold, im Dezember 2007



Gesonderte AGBs für Dienstleistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Dienstleistung“ (Unterrichte) der Gesellschaft für Notfallmedizin

I. Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, für den Bereich der Dienstleistung (Unterricht).

II. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.
B. Unterlagen, Schriftstücke, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

III. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise.

2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Die im Angebot/Rechnung geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind Schulungsgebühren die nach § 21Umsatzsteuerbefreiung von uns als ausdrücklich in der Rechnung so ausgewiesen werden.

4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltungmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

IV. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Dienstleistungen, wo der Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der Sprachform, ansonsten gilt die Dienstleistung nach Lehrgangsende als vertragsgerecht ausgeführt.

V. Arbeitszeiten
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.

2. Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene Stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.

3. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Auftragssumme einzufordern.

4. Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.

VI. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII. Gefahrübergang
1. Wird von Auftraggeberseite eine unzureichende technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation bereitgestellt, übernimmt die Gesellschaft für Notfallmedizin keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung.

2. Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die angebotene Dienstleistung ab zu brechen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

VIIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist Detmold Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

XII. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Schieder Januar 2010




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